Aktuelles ausführlich
Bekanntmachung der Gemeinde Lichtenberg zur Eintragung einer öffentlichen Straße in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Lichtenberg
Die Gemeinde Lichtenberg beabsichtigt die nachfolgend genannte Straße auf Grundlage der Eintragungsverfügung vom 08.07.2024 in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde
Lichtenberg für Gemeindeverbindungsstraßen einzutragen.
Anschluss Leppersdorf Nord (Lichtenberg) - GVS 2 von Netzknoten 4849 032 Stat. 0,000, zugleich Gemarkungsgrenze zu Leppersdorf und Bundesautobahn A 4 bis Netzknoten 4849 075 Stat. 0,000, zugleich Kreisverkehr S 95
Die Eintragungsverfügung mit deren Einzelheiten (z.B. Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, der Angaben zu den betroffenen Flurstücken, der Straßenlänge und/oder der
Widmungsbeschränkungen) sowie die dazugehörige Karte kann ab dem Tag ihrer Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Pulsnitz, Bauamt Zi. 3.05, 01896 Pulsnitz, Am
Markt 1 in der Zeit vom 19.08. bis 02.09.2024 (Niederlegungsfrist) während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Verfügung mit der Anlage wird im gleichen Zeitraum
auf der Internetseite der Gemeinde Lichtenberg www.gemeinde-lichtenberg.de eingestellt.
Öffnungszeiten:
Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Die Bekanntgabe der Verfügung gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist als vollzogen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der
Niederlegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Lichtenberg, Hauptstraße 11, 01896 Lichtenberg
einzulegen. Die Aufnahme des Widerspruchs zur Niederschrift kann alternativ auch bei der
Stadt Pulsnitz als erfüllende Gemeinde während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung
Pulsnitz, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz erfolgen.
Lichtenberg, den 09.07.2024
Thomas Wuttke
Bürgermeister