Guten Tag alle zusammen!

Feuerwehr Lichtenberg – Ein Schlag ins Gesicht!

Noch vor zwei Monaten, am 3. Oktober, feierten wir die Übergabe unseres neuen Feuerwehrfahrzeugs, des HLF 10. Man konnte den Stolz und die Freude in den Augen unserer Kameradinnen und Kameraden sehen, die schon seit Jahren auf dieses Fahrzeug gewartet hatten. Ebenso war es im August letzten Jahres, als wir das neue Einsatzleitfahrzeug ELW 1 feierlich übergaben. Doch nun, in der Nacht vom 12. auf den 13. November, wurden wir alle – vor allem aber unsere freiwilligen Mitglieder der Feuerwehr Lichtenberg – von einem schwerwiegenden Rückschlag getroffen. Es war ein Schlag ins Gesicht für unsere Gemeinde und damit für uns alle! Diebe brachen in unser Gerätehaus ein und stahlen hydraulisches Schneid- und Spreizwerkzeug im Wert von ca. 17.000 Euro. Doch das war nicht alles: Um ihre Spuren zu verwischen, setzten die Täter einen Pulverlöscher ein und verwüsteten Fahrzeuge und die Halle. Dieser Vandalismus hat den eigentlichen Schaden verursacht. Menschen, die gezielt Infrastruktur angreifen, die Leben und Werte schützen soll, kann man kaum als solche bezeichnen. Sie sind skrupellos – entschuldigen Sie meine deutlichen Worte, aber das macht mich fassungslos. Das Löschmittel eines ABC-Feuerlöschers ist ein feines Salzgemisch, dass sich zwar für Brände aller Art eignet, aber einen gravierenden Nachteil hat: Es verursacht erheblichen Schaden. In Verbindung mit Feuchtigkeit wird es hoch leitfähig und fördert Korrosion. Daher dürfen die Fahrzeuge die beheizte Halle nicht verlassen, bevor sie intensiv gereinigt wurden. Eine Spezialfirma wurde in Abstimmung mit der Versicherung damit beauftragt. Anschließend müssen die Fahrzeuge zu den Aufbauherstellern gebracht werden, wo sie einer gründlichen Prüfung unterzogen werden. Nicht nur die Fahrzeuge, sondern auch die mehr als 290 Ausrüstungsgegenstände auf den Fahrzeugen müssen überprüft werden. Es wird ein langer Prozess, bis unsere Kameradinnen und Kameraden die Fahrzeuge wieder einsatzbereit haben. Um zumindest eine teilweise Einsatzbereitschaft herzustellen, hat uns die Gemeinde Wachau ein älteres Löschfahrzeug aus Leppersdorf quasi über Nacht zur Verfügung gestellt. Ein riesengroßes Dankeschön an Bürgermeister Veit Künzelmann und die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren aus der Gemeinde Wachau! Doch mit der Bereitstellung des Fahrzeugs allein ist es nicht getan: Unsere Mitglieder, vor allem die Maschinisten, müssen auf diesem Fahrzeug geschult werden, um im Ernstfall einsatzbereit zu sein. Die geopferte Freizeit unserer Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ist kaum noch in Stunden zu fassen. Es muss uns allen bewusst sein, dass diese Menschen – angeführt von unserer hervorragenden Wehrleitung – alles für uns tun, um im Notfall da zu sein und zu helfen.

 

Grundsteuerreform 2025, Warum das Ganze?

Auslöser ist das Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 10.04.2018. Aber die Ursache entstand über Jahrzehnte. Durch unterlassene Wertanpassung bei Bewertungen von Grundstücken einschließlich Gebäuden entstanden erhebliche Ungerechtigkeiten. In den neuen Bundesländern erfolgt die Bewertung weiterhin nach Einheitswerten auf Basis der Wertverhältnisse von 1935, in den alten Bundesländern von 1964. Immobilienwerte und festgestellte Einheitswerte gehen dadurch immer weiter auseinander. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass eine neu gebaute Immobilie nach aktuellem Wert betrachtet wird, welcher sehr viel höher liegt als die Nachbarimmobilie mit ähnlicher Ausstattung. Seit Mitte der 1990er ist diese Ungerechtigkeit bekannt. Eine Behebung konnte nicht herbeigeführt werden, da die Länder sich auf keine gemeinsame Herangehensweise einigen konnten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes setzte 2018 eine kurze Vorlaufzeit fest: Bis Ende 2019 war der Gesetzgeber in der Pflicht, rechtssichere Neuregelungen zu treffen. Ansonsten würde die Grundsteuer ersatzlos entfallen. Infolge dessen entstand das Grundsteuerreformgesetz vom 26.11.2019. Deutschlandweit sind 36 Mio. Objekte betroffen. Grundstückseigentümer wurden 2022 aufgefordert eine Feststellungserklärung (Angaben u.a. über Baujahr, Fläche und Ausstattung) gegenüber dem Finanzamt abzugeben. Daraufhin erfolgte beim Finanzamt im ersten Schritt die Festsetzung des Grundsteuerwertes und im zweiten Schritt die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages. Ab 01.01.2025 ist zwingend die Grundsteuer auf Basis der nach neuem Recht ermittelten Grundsteuerwerte festzusetzen.

Im dritten Schritt ist die Gemeinde gefordert: Die Festsetzung der Grundsteuer durch Multiplizieren mit dem Hebesatz der Gemeinde. Erst dann entsteht eine Zahlungsverpflichtung. Der Hebesatz für die Grundsteuer ist ab 01.01.2025 neu festzusetzen.

Wie erfolgte die Festsetzung des Hebesatzes?

Festgesetzt wurden die Hebesätze in einer Hebesatzsatzung. Enthalten ist die Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft. Eine Besonderheit liegt darin, dass mit der Grundsteuerreform die Nutzerbesteuerung zur Eigentümerbesteuerung wechselt. Konkret heißt das: Bisher war der Pächter in der Pflicht, jetzt wird es der Verpächter. Insgesamt war die Datengrundlage in der Grundsteuer A noch nicht ausreichend. Da aber keine gravierenden Änderungen zu erwarten sind, wird der bisherigen Hebesatz weitergeführt.

Umfangreicher wird es durch die Höhe des Aufkommens und die verschiedenen Nutzungsarten (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Geschäftsgrundstücke u.a.) in der Grundsteuer B. Wie bereits erwähnt, wird die Grundsteuer errechnet, indem der Grundsteuermessbetrag (festgesetzt durch das Finanzamt) mit dem Hebesatz (festgesetzt durch die Gemeinde) multipliziert wird. Im Haushaltsjahr 2024 ergab sich so ein Steuerertrag in Höhe von 126.169,45 €. Ab 2025 ist nun der Hebesatz unbekannt. Die Gemeinde kennt den Steuerertrag aus 2024 und die neuen Grundsteuermessbeträge ab 2025. Durch Umstellen der Rechnung, indem nun der Steuerertrag durch die Summe aller Grundsteuermessbeträge geteilt wird, wurde ein neuer Hebesatz errechnet. Konkret sah es wie folgt aus (Datenstand 05.08.2024):

Grundsteuervolumen (X1)

126.169,45 €

Summe der Grundsteuermessbeträge (X2)

37.651,39 €

Hebesatz (X1/X2)

335 %

Der aufkommensneutrale Hebesatz für die Gemeinde Lichtenberg beträgt 335 %. Der bisherige Hebesatz in Höhe von 430 % wird gesenkt.

Was bedeutet Aufkommensneutralität?

Aufkommensneutralität bedeutet, dass das Gesamtgrundsteueraufkommen für die Gemeinde in gleicher Höhe erfolgt wie im Vorjahr. Es bedeutet nicht, dass es für jeden Bürger in gleicher Höhe erfolgen soll. Das ist auch unmöglich, da sich aufgrund der Neubewertung durch das Finanzamt bei jedem Grundstück der Messbetrag ändert – bei einem geht es nach oben, beim anderen nach unten. Aber in Summe soll es keine Grundsteuererhöhung aufgrund der Reform geben. Insgesamt zielt die Grundsteuerreform darauf ab, die Steuerlast gerechter zu verteilen.

Wie geht es jetzt weiter?

Im Januar 2025 erhält jeder Grundstückseigentümer einen neuen Bescheid. Dieser gilt bis auf Weiteres für die Folgejahre fort. Der alte Bescheid verliert zum 31.12.2024 von Gesetzes wegen seine Gültigkeit. Hier gilt: Keine Zahlung ohne neuen Bescheid!

Geht ein neuer Bescheid ein, prüfen Sie bitte die Richtigkeit der Angaben – insbesondere den Messbetrag und die Angaben zum Steuerpflichtigen (legen Sie am besten den Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt daneben).

Für die Grundsteuer A ändern sich die Personenkonten bzw. Kassenzeichen. Arbeiten Sie mit SEPA-Mandaten (Lastschrift), ist dieses unbedingt neu einzureichen, da sich das alte ausschließlich auf das alte Kassenzeichen bezieht. Arbeiten Sie mit Überweisungen und Daueraufträgen, ändern Sie unbedingt das Kassenzeichen und den Betrag ab.

In der Grundsteuer B kann es teilweise ebenfalls vorkommen, dass sich das Personenkonto bzw. Kassenzeichen geändert hat. Ist dies der Fall, ist ebenfalls ein neues SEPA-Mandat einzureichen bzw. bei Überweisungen und Daueraufträgen die Angaben anzupassen. Gibt es keine Änderung im Personenkonto oder Kassenzeichen, müssen Sie bei SEPA-Mandaten gar nichts tun. Bei Überweisungen und Daueraufträgen ist lediglich der Betrag anzupassen.

Wenn doch aber beim Finanzamt ein Einspruch vorliegt?

Gegen den Bescheid zur Festsetzung von Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag kann beim Finanzamt Einspruch eingelegt werden. In den meisten Fällen ist dieser noch nicht abschließend bearbeitet. Die Gemeinde ist aber an den bisher festgesetzten Grundsteuermessbetrag gebunden und darf die Grundsteuer nicht abweichend festsetzen. Wird beim Finanzamt über den Einspruch entschieden, so werden die Daten rückwirkend geändert und durch die Gemeinde ein neuer Grundsteuerbescheid ausgestellt. Eventuelle Überzahlungen werden dann ausgezahlt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie ab 01.01.2025 auch auf der Internetseite der Stadtverwaltung Pulsnitz!

So, dass war jetzt sehr viel, durchatmen und vielleicht in einer ruhigen Minute noch einmal lesen!

Klausurtagung der Verwaltungsgemeinschaft: Gewerbegebiet Lichtenberg

Am 9. November 2024 fand eine Klausurtagung unserer Verwaltungsgemeinschaft statt. Neben den fünf Bürgermeistern waren auch mehrere Stadt- und Gemeinderäte aus allen fünf Orten anwesend. Am Vormittag stellte die Stadtverwaltung die Arbeit ihrer verschiedenen Ämter vor. Nachmittags widmeten wir uns dem geplanten Gewerbegebiet an der S95 auf Lichtenberger Flur. Ich bin der Meinung, dass wir dieses Projekt nur gemeinsam innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft angehen und vorantreiben können. Deshalb wurden Vor- und Nachteile erörtert und das weitere Vorgehen besprochen. Zunächst benötigen wir eine Machbarkeitsstudie, die von einem externen Planungsbüro erstellt werden soll. Wir haben uns darauf geeinigt, einen gemeinsamen Kooperationsvertrag für diese Studie zu erarbeiten. Dieser regelt die Vorgehensweise, die Aufgabenteilung, die Bedingungen sowie die Kosten zwischen den fünf Gemeinden. Ein Entwurf wurde erstellt und soll im Dezember in jedem Gemeinderat beschlossen werden. Die Stadtverwaltung übernimmt die Vorbereitung und Auswertung der Angebote für die Studie. Die federführende Gemeinde und der Auftraggeber werden Lichtenberg sein. Die Ergebnisse der Studie werden uns zeigen, ob und unter welchen Voraussetzungen das Gebiet entwickelt werden kann. Der Plan ist, das Gebiet erst bei konkreter Nachfrage zu entwickeln, um hohe Kosten zu vermeiden. Wir warten nun die Ergebnisse der Studie ab und entscheiden anschließend über die weiteren Schritte.

Danksagung

Zur Eröffnung der Kreisschau für Rassegeflügel in Lichtenberg am 16. November 2024 habe ich dem Vorsitzenden des Rassegeflügelzuchtvereins Lichtenberg, Herrn Reimut Riehle, für seine fast 25-jährige Vorstandsarbeit gedankt. Der Verein organisiert jedes Jahr eine Geflügelschau, bei der Tiere aus dem Kreis Kamenz und dem Bezirk Dresden ausgestellt werden. Diese Veranstaltungen sind groß angelegt und weit über die Region hinaus bekannt. Der Verein unter der Leitung von Herrn Riehle trägt damit auch zum Ansehen unserer Gemeinde bei. Als Zeichen des Dankes habe ich ihm den Silbertaler der Gemeinde Lichtenberg überreicht. Mein Dank gilt natürlich auch allen Vereinsmitgliedern für ihr tatkräftiges Mitwirken. Weiter so! Zum Samstagmittag besuchte dann auch noch unser Landrat Udo Witschas die Ausstellung.

Amtsgeschäfte vom Grolika übernommen

Mit etwas Verzögerung hat der Grolika am 16. November 2024 die Amtsgeschäfte im Rathaus übernommen. Die Vereinsmitglieder suchten mich bei der Geflügelausstellung auf und hatten Glück – ich hatte den Rathausschlüssel und die Geldkassette dabei. Ich wünsche viel Erfolg bei den anstehenden Aufgaben und bin gespannt, was sie bis Aschermittwoch 2025 alles schaffen werden.

Genießen Sie die Advents- und Weihnachtszeit im Kreise Ihrer Familien und kommen Sie gut ins neue Jahr! Herzliche Weihnachtsgrüße übermittelt auch der Gemeinderat sowie die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung.

Ihr/euer Bürgermeister
Thomas Wuttke

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