Aktuelles

Herzlich Willkommen

Als ehrenamtlicher Bürgermeister begrüße ich Sie recht herzlich in der Gemeinde Lichtenberg mit seinem Ortsteil Kleindittmannsdorf- am südwestlichen Teil der Westlausitz, gelegen zwischen weiten Wiesen und Wäldern.

Als Verwaltungsgemeinschaft mit Ohorn, Großnaundorf, Steina und unserer erfüllenden Gemeinde Pulsnitz bewältigen wir täglich unsere Herausforderungen.

Als Wohngemeinde gut vernetzt bieten wir in erster Linie einen guten dörflichen Zusammenhalt.

Die Arbeitsstandorte wie Dresden oder Bautzen sind schnell erreichbar, während die Kinder neben der Kinder- & Horteinrichtung aus einer Vielzahl von Vereinen und Feuerwehr für ihre Freizeitaktivitäten wählen können.

Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gern jederzeit an das Team der Gemeindeverwaltung wenden oder auch an mich persönlich!

Wir wünschen Ihnen viel Spaß auf unserer Homepage und würden uns freuen Sie als Besucher in Lichtenberg und seinem Ortsteil Kleindittmannsdorf begrüßen zu dürfen.

Der Bürgermeister Thomas Wuttke

Wir weisen darauf hin, dass am 15. Februar 2024 die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer für Ratenzahler fällig werden.

Wir suchen immer noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahl am 09.06.24 sowie auch zur Landtagswahl am 01.09.24.

Bitte bei der Planung  beachten, dass am 09.06.24 auch Waldfest ist. Wir möchten so, kurzfristige Absagen vermeiden.

Um als Wahlhelferin oder Wahlhelfer mitzuhelfen, müssen Sie selbst wahlberechtigt sein. Die Tätigkeit im Wahllokal umfasst voraussichtlich die Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Zweischichtsystem, jeweils vormittags bzw. nachmittags und danach das Auszählen der Stimmen durch alle Wahlhelfer.

Alle Wahlhelfer/-innen erhalten für die Tage der Inanspruchnahme eine Entschädigung gemäß Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Gemeinde Lichtenberg (siehe Homepage).

Bei Interesse melden Sie sich gern telefonisch oder per Mail bei der Gemeinde Lichtenberg.

Die zum Jahresanfang versendeten Bescheide der Hundesteuer sind bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ab sofort und bis auf Widerruf jeweils zum 01.07. eines jeden Jahres fällig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten. Neue Bescheide werden in der Regel nur noch bei Änderungen der Bemessungsgrundlagen (Steuersatz, Anzahl der Hunde, etc.) erstellt.

Die vorliegenden Hundemarken behalten ihre Gültigkeit.

Wuttke

Bürgermeister