Aktuelles

Herzlich Willkommen

Als ehrenamtlicher Bürgermeister begrüße ich Sie recht herzlich in der Gemeinde Lichtenberg mit seinem Ortsteil Kleindittmannsdorf- am südwestlichen Teil der Westlausitz, gelegen zwischen weiten Wiesen und Wäldern.

Als Verwaltungsgemeinschaft mit Ohorn, Großnaundorf, Steina und unserer erfüllenden Gemeinde Pulsnitz bewältigen wir täglich unsere Herausforderungen.

Als Wohngemeinde gut vernetzt bieten wir in erster Linie einen guten dörflichen Zusammenhalt.

Die Arbeitsstandorte wie Dresden oder Bautzen sind schnell erreichbar, während die Kinder neben der Kinder- & Horteinrichtung aus einer Vielzahl von Vereinen und Feuerwehr für ihre Freizeitaktivitäten wählen können.

Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gern jederzeit an das Team der Gemeindeverwaltung wenden oder auch an mich persönlich!

Wir wünschen Ihnen viel Spaß auf unserer Homepage und würden uns freuen Sie als Besucher in Lichtenberg und seinem Ortsteil Kleindittmannsdorf begrüßen zu dürfen.

Der Bürgermeister Thomas Wuttke

Der Entwurf der 1. Nachtrags-Haushaltssatzung 2024 und des 1. Nachtrags-Haushaltsplanes liegen in der Zeit vom

21.05.2024  bis  30.05.2024

zur öffentlichen Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Pulsnitz, Am Markt 4 in der Kämmerei aus. Jedermann kann den Entwurf zu den Dienststunden und zusätzlich montags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr einsehen.

Einwendungen gegen diesen Entwurf können bis einschließlich 11.06.2024 bei der Stadtverwaltung erhoben werden. Über fristgemäß erhobene Einwendungen entscheidet der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung.

Klicken Sie auf die Schaltfläche um die Unterlagen einzusehen.

Die aktuelle Ausgabe des Eichbergkurier Lichtenberg finden Sie unter folgendem Link.

Link zur Onlineausgabe

Ab dem 30.04.2024 gilt in weiten Teilen Sachsen die Waldbrandwarnstufe 4.

Ab Waldbrandstufe 4 wird das Abbrennen von offenen Feuern in der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz mit den Gemeinden Großnaundorf, Lichtenberg, Ohorn und Steina untersagt.
Bereits erteilte Genehmigungen, Anträge und Anzeigen für offene Feuer ab einer Größe von 1m²  werden ab dieser Stufe widerrufen.

Die aktuellen Waldbrandstufe können sie unter folgendem Link einsehen: Waldbrandgefährdungstufen

Laut den Hinweisen zum Abbrennen von offenen Feuern sind Sie verpflichtet, sich selbstständig über die geltende Waldbrandgefahrenstufe zu informieren